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BITTE BEACHTEN SIE: Gesetze und Regelungen können sich ändern. Ältere Beiträge können daher nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. 
Die Inhalte dienen zur Information und ersetzen keine rechtliche Beratung. 

DAS HAAGER KINDESENTFÜHRUNGS- ÜBEREINKOMMEN (HKÜ)

Beitrag erstellt im Jahr:


RECHTLICHE GRUNDLAGEN; VERFAHREN UND HERAUSFORDERUNGEN BEI INTERNATIONALER KINDESENTFÜHRUNG

Wird ein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils in einen anderen Staat gebracht oder dort widerrechtlich zurückgehalten, handelt es sich um eine internationale Kindesentführung und Sorgerechtsverletzung. Bei Verdacht, dass das Kind gegen den Willen des anderen Elternteils das Land verlassen könnte, kann beim Familiengericht ein Eilantrag auf Ausreiseverbot gestellt werden. Das Verbot wird der Bundespolizei übermittelt, die es grenzüberschreitend umsetzen kann. Ist das Kind bereits ausgereist, hängt die rechtliche Möglichkeit von internationalen Abkommen ab. Deutschland ist Mitglied des Haager Übereinkommens über internationale Kindesentführung, das 1983 in Kraft trat. Ziel des Abkommens ist die schnelle Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts. In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz für die Durchführung zuständig.

Liegen die Voraussetzungen (gemäß Art. 3 HKÜ) für einen Antrag vor, kann der berechtigte Elternteil einen Antrag bei der zentralen Behörde seines Landes stellen (in Deutschland beim Bundesamt für Justiz). Diese koordiniert die Rückführung. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht im Aufenthaltsstaat schnell (innerhalb von sechs Wochen, gemäß Art. 11 Abs. 2 HKÜ).
Das Haager Kindesentführungsübereinkommen ist somit ein unverzichtbares völkerrechtliches Instrument zum Schutz von Kindern vor internationaler Kindesentführung. Es gewährleistet eine schnelle und strukturierte Rückführung und sichert die Zuständigkeit der Gerichte des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates. Dennoch ist eine differenzierte Einzelfallbetrachtung unerlässlich, um dem Kindeswohl gerecht zu werden.

Milena Niezgoda
Rechtsanwältin

Tags: Sorgerecht & Kinder Gewalt / Schutz Gesetz & Urteil
Kategorie: Rechtliche Hinweise 2026

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