BITTE BEACHTEN SIE: Gesetze und Regelungen können sich ändern. Ältere Beiträge können daher nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.
Die Inhalte dienen zur Information und ersetzen keine rechtliche Beratung.
Vollstreckbarkeit eines Umgangstitels – Relevanz und Voraussetzungen
Beitrag erstellt im Jahr:
Leben die Kinder im Haushalt eines Elternteils, so steht dem nicht betreuenden Elternteil ein Umgangsrecht mit diesen zu. Gleiches gilt auch andersrum: Auch die Kinder haben ein Recht, den nicht betreuenden Elternteil regelmäßig zu sehen.Idealerweise wird das Umgangsrecht durch eine Vereinbarung zwischen den Eltern ausgestaltet. Grundsätzlich unterliegt eine solche Regelung keiner Formvorschrift – sie kann also auch mündlich vereinbart werden. Vorsicht allerdings: Solche Vereinbarungen sind rechtlich nicht bindend und somit auch nicht vollstreckbar. Dafür ist ein gerichtlicher Beschluss, eine gerichtlich gebilligte Vereinbarung oder eine notariell beurkundete Vereinbarung erforderlich. Laut Rechtsprechung ist für die Vollstreckung außerdem zwingend erforderlich, dass die Umgangsregelung hinreichend konkret formuliert ist.Regelungen wie „Der Vater hat das Recht zum laufenden Umgang mit dem Kind alle 14 Tage von Freitag nach der Schule bis Montag früh zum Beginn der Schule, beginnend mit 18.09. bis 22.09.2023 […]“ oder „das Kind verbringt die Hälfte der Ferien bei dem Vater“ reichen laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht aus, um bei einer Umgangsverweigerung – egal durch welchen Elternteil – ein Zwangsmittel zu verhängen.Der Anordnung eines Ordnungsmittels wegen Zuwiderhandlung gegen einen Titel stehe entgegen, dass Umgangsregelungen wie die vorstehenden mangels hinreichender Bestimmtheit keinen vollstreckbaren Inhalt aufwiesen. Denn es sind weder Ort noch Uhrzeit für die Übergabe geregelt. Die mögliche Auslegung einer solchen Regelung, also Umgang ab fiktivem Schulschluss, Schule oder Wohnsitz als Übergabeort oder Abholen bzw. Bringen, ist weder den Eltern zumutbar noch für das Vollstreckungsverfahren – und somit für die Verhängung eines Zwangsmittels – ausreichend.Gerichtliche Umgangsanträge oder -vereinbarungen müssen daher so konkret wie möglich formuliert sein, mit genauer Bestimmung über Art, Ort und Zeit des Umgangs. Die Beteiligten müssen eindeutig erkennen können, welche Rechte und Pflichten für sie bestehen.
Es sollte daher fachkundige Unterstützung bei der Formulierung einer Umgangsvereinbarung in Anspruch genommen werden, um eine rechtlich bindende Vereinbarung herbeizuführen.
Jessica Chaaban
Rechtsanwältin
Tags:
Gesetz & UrteilEs sollte daher fachkundige Unterstützung bei der Formulierung einer Umgangsvereinbarung in Anspruch genommen werden, um eine rechtlich bindende Vereinbarung herbeizuführen.
Jessica Chaaban
Rechtsanwältin
Kategorie: Rechtliche Hinweise 2024
