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BITTE BEACHTEN SIE: Gesetze und Regelungen können sich ändern. Ältere Beiträge können daher nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. 
Die Inhalte dienen zur Information und ersetzen keine rechtliche Beratung. 

Die neue Kindergrundsicherung – aktueller Stand

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Bereits seit einiger Zeit in aller Munde ist die laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend umfassendste sozialpolitische Reform.Die geplante Kindergrundsicherung soll Kinder vor Armut schützen und bessere Chancen für Kinder schaffen. Sie soll künftig die zentrale Leistung für alle Kinder sein und das System der Familienförderung vereinfachen.Bestehen soll die Kindergrundsicherung aus zwei Komponenten – dem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag und dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag.
Der für alle Kinder gleich hohe Kindergarantiebetrag ersetzt hierbei das heutige Kindergeld. Der einkommensabhängige Kinderzusatzbetrag löst Leistungen wie Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes ab.Auch möchte der Staat den Bezug der Kindergrundsicherung für die Familien vereinfachen. So soll die Kindergrundsicherung künftig einfach und digital zu beantragen sein. Auch soll mit dem Kindergrundsicherungscheck gleichzeitig geprüft werden, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag haben könnte, und proaktiv darüber informiert werden.Die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelte Familienkasse, die bereits für das jetzige Kindergeld zuständig ist, soll künftig für die geplante Kindergrundsicherung zuständig sein. Geplant ist jedoch eine Namensänderung der ‚Familienkasse‘ in ‚Familienservice‘.Das Bundesfamilienministerium hat den Gesetzesentwurf zur Einführung der Kindergrundsicherung erarbeitet. Am 09.11.2023 fand die 1. Lesung im Bundestag statt. Das Inkrafttreten der Kindergrundsicherung ist für den 01.01.2025 vorgesehen.Ina Müller vom Berge
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Tags: Sorgerecht & Kinder Versorgung & Rente
Kategorie: Rechtliche Hinweise 2024

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