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BITTE BEACHTEN SIE: Gesetze und Regelungen können sich ändern. Ältere Beiträge können daher nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. 
Die Inhalte dienen zur Information und ersetzen keine rechtliche Beratung. 

UMSTRITTENE ABSCHAFFUNG DES ELTERNGELDES FÜR „BESSERVERDIENENDE“

Beitrag erstellt im Jahr:


Elterngeld erhalten Väter und Mütter monatlich als Ersatz für ihr reguläres Einkommen, um sich in der Zeit nach der Geburt angemessen um ihr Kind kümmern zu können. Auch getrennt lebende Eltern oder Alleinerziehende können Elterngeld beziehen.Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation und von der gewählten Elterngeld-Variante.Bisher wurde der Bezug von Elterngeld erst ab einem zu versteuernden Jahresfamilieneinkommen von über 300.000 Euro ausgeschlossen.In ersten Entwürfen zu einer Neuregelung des Elterngeldbezuges aus dem Herbst 2023 war eine Senkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro geplant. Diese wurde jedoch aufgrund von vielseitigen Protesten letztlich nicht beschlossen.Die Grenze des zu versteuernden Einkommens, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird nun für Geburten ab dem  1. April 2024 für Paare auf 200.000 Euro festgelegt. Diese Grenze soll auch für Alleinerziehende gelten. Für Eltern, deren Kind bis einschließlich 31. März 2024 geboren wurde, gelten die bisherigen Regelungen weiter.Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare sowie voraussichtlich auch für Alleinerziehende noch einmal weiter auf 175.000 Euro gesenkt werden.

Carolin Hölscheidt
Rechtsanwältin
Tags: Gesetz & Urteil Sorgerecht & Kinder
Kategorie: Rechtliche Hinweise 2024

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