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BITTE BEACHTEN SIE: Gesetze und Regelungen können sich ändern. Ältere Beiträge können daher nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. 
Die Inhalte dienen zur Information und ersetzen keine rechtliche Beratung. 

HÄUSLICHE GEWALT

Beitrag erstellt im Jahr:


Anstieg häuslicher Gewalt in Deutschland im Jahr 2023 um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr

Das neue Lagebild Häusliche Gewalt, das am 07.06.2024 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus und der Vizepräsidentin beim Bundeskriminalamt Martina Link vorgestellt wurde, zeigt in Deutschland einen Anstieg häuslicher Gewalt im Jahr 2023 um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.Das Lagebild Häusliche Gewalt ist eine Fortschreibung und Ergänzung der früheren Kriminalistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt, die seit 2015 jährlich durch das Bundeskriminalamt veröffentlicht wurde.
256.276 Menschen in Deutschland wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70,5 Prozent weiblich.

Das deutsche Rechtssystem bietet einige Schutzmaßnahmen. In akuten Fällen ist die Polizei jederzeit erreichbar und kann sofortige Schutzmaßnahmen in Form eines Platzverweises und eines Kontaktverbotes aussprechen. Längerfristige Abhilfe kann durch einen Gewaltschutzbeschluss erreicht werden, der Wohnungszuweisungen und Kontaktbeschränkungen vorsieht. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist ein bedeutendes Instrument im Kampf gegen Gewalt, insbesondere häusliche Gewalt, in Deutschland. Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz werden auf sechs Monate befristet.Für verheiratete Paare besteht die Möglichkeit einer Wohnungszuweisung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Darüber hinaus können bei betroffenen Kindern sorgerechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Die Frage, ob und in welchem Umfang ein gewalttätiger Elternteil sein Umgangsrecht ausüben darf, unterliegt einer gesonderten Prüfung.Zudem besteht nebenher die Möglichkeit der Erstattung einer Strafanzeige oder Stellung eines Strafantrages. Die strafrechtlichen Ermittlungen erfolgen unabhängig von den Verfahren vor den Familiengerichten. Opfer von Gewalt sollten Vorfälle dokumentieren (mit genauer Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und Art des Vorfalls) und Beweise sichern, um ihrer Darlegungs- und Beweispflicht hinreichend nachzukommen. Dies ist insbesondere bei psychischer Gewalt zu beachten, da dies schwieriger nachzuweisen ist. Auch Verstöße gegen einen bereits erlassenen Gewaltschutzbeschluss sollten detailliert dokumentiert werden. Verstöße gegen die angeordneten Schutzmaßnahmen sind strafbar. Personen, die gegen diese Anordnungen verstoßen, können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belangt werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Schutzanordnungen auch zur Verhängung zivilrechtlicher Ordnungsmitteln führen, in Form von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann.

Jessica Chaaban, Rechtsanwältin
und
Ina Müller vom Berge, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Tags: Gewalt / Schutz
Kategorie: Rechtliche Hinweise 2024

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