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BITTE BEACHTEN SIE: Gesetze und Regelungen können sich ändern. Ältere Beiträge können daher nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. 
Die Inhalte dienen zur Information und ersetzen keine rechtliche Beratung. 

NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT − DAMALS WIE HEUTE PROBLEMATISCH?

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In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die nichteheliche Lebenspartnerschaft nicht nur im Kontext homosexueller Beziehungen, sondern auch im Bereich heterosexueller Partnerschaften bedeutend weiterentwickelt. Von anfänglicher rechtlicher Nichtanerkennung bis hin zu umfassenden gesetzlichen Regelungen und Schutzmaßnahmen hat sich die rechtliche Landschaft für nichteheliche Lebensgemeinschaften erheblich verändert.Ursprünglich wurden nichteheliche heterosexuelle Partnerschaften, weitläufig auch als „wilde Ehe“ bezeichnet, zumeist als informell angesehen und genossen nur begrenzten oder keinen rechtlichen Schutz. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften konnten in Deutschland sogar noch bis ins Jahr 1994 strafrechtlich verfolgt werden. Diese veralteten Lebensanschauungen konnten zwischenzeitlich weitgehend abgelegt werden.Für homosexuelle Paare wurde in Deutschland im Jahr 2001 die Eintragung einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft eingeführt. Diese gewährte sehr ähnliche Rechte und einen ähnlichen Schutz der Partner wie die „klassische“ Ehe. Seit dem Jahr 2017 gibt es nun auch in Deutschland die „Ehe für alle“, also für alle Paare ganz unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Es wird somit auch in der Bezeichnung der rechtlichen Verbindung keine Differenzierung mehr zwischen heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren vorgenommen.In den letzten Jahrzehnten begann sich glücklicherweise auch die gesellschaftliche Wahrnehmung von nichtehelichen Partnerschaften zu ändern. Auch unverheiratete Paare werden inzwischen jedenfalls gesellschaftlich anerkannt. Dieser gesellschaftlichen Anerkennung haben jedoch nach wie vor noch rechtliche Fortschritte zu folgen.Rechtlich gesehen führt eine Beziehung von nicht Verheirateten bis heute noch zu erheblichen Unsicherheiten und Ungleichheiten in Bereichen wie Eigentumsrechten, Erbrecht, Unterhaltsansprüchen und dem Sorgerecht für Kinder.Paare, die nicht verheiratet sind, können ihre Ansprüche grundsätzlich auch ohne Eheschließung durch verschiedene rechtliche Mechanismen sichern:

  • Partnerschaftsvertrag: Durch das Aufsetzen eines notariellen Partnerschaftsvertrags können Paare ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen. Dies kann Fragen wie Eigentumsrechte, finanzielle Verantwortlichkeiten und Unterhaltsregelungen abdecken.Testamente: Durch die Erstellung von Testamenten können Partner*innen sicherstellen, dass ihr Vermögen gemäß ihren Wünschen verteilt wird. Die hohen steuerlichen Freibeträge sind aber dennoch weiterhin nur verheirateten Paaren vorbehalten.
  • Vorsorgevollmachten: Durch die Erteilung von Vorsorgevollmachten können Partner*innen sicherstellen, dass sie im Falle von Krankheit oder (Geschäfts-)Unfähigkeit die rechtlichen Entscheidungen füreinander treffen können.
  • Versicherungen: Das Hinzufügen des*der Partner*in als Begünstigte* auf Versicherungspolicen wie Lebensversicherungen oder Rentenkonten kann sicherstellen, dass des*der Partner*in im Todesfall abgesichert ist.
  • Vaterschaftsanerkennung: Für Kinder, welche außerhalb einer Ehe geboren werden, muss die Vaterschaft aktiv anerkannt werden. Um eine gemeinsame elterliche Sorge auszuüben, muss eine gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern abgegeben werden.
Es fehlt jedoch bis heute an einem einheitlichen rechtlichen Konstrukt für Paare, die schlicht nicht heiraten möchten. Eine rechtliche Beziehungsform außer der Ehe, welche die obig benannten Themenkomplexe bereits umfassend regelt, existiert nicht. Neue Formen von Beziehungen und Familienstrukturen erfordern jedoch auch neue rechtliche Lösungen, um sicherzustellen, dass alle Beziehungsformen vergleichbar behandelt werden. Derzeit müssen unverheiratete Paare noch sämtliche Themenkomplexe separat beleuchten und bei Bedarf über verschiedene Mechanismen regeln.Vollkommen außen vor gelassen werden hier aber nach wie vor insbesondere homosexuelle Paare mit Kindern. Die Debatte um eine rechtliche CoMutterschaft zum Beispiel hält seit mehreren Jahren an, eine Lösung dieses komplexen Sachverhaltes ist leider nach wie vor nicht absehbar.Insgesamt spiegelt die Entwicklung der nichtehelichen Lebenspartnerschaft, sowohl im heterosexuellen als auch im homosexuellen Kontext, eine wachsende Anerkennung und Akzeptanz dieser Form von Beziehung wider, auch wenn es noch viel Raum für weitere rechtliche Gleichstellung und Fortschritte gibt.Carolin Hölscheidt, Rechtsanwältin
Tags: Ehe & Partnerschaft
Kategorie: Rechtliche Hinweise 2024

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