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ALLEINIGES SORGERECHT NACH HÄUSLICHER GEWALT
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Häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen eines Vaters gegen eine Mutter können die Übertragung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder alleine auf die Mutter rechtfertigen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt im September 2024 entschieden.Bei getrenntlebenden Eltern kann die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf einen Elternteil nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zugelassen werden, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Wenn Kinder Gewalt und Bedrohungen gegen ihre Mutter vom eigenen Vater miterleben müssen, handelt es sich dem Gericht nach um eine spezielle Form der Kindesmisshandlung, welche ganz klar dem Kindeswohl widerspricht.Das Oberlandesgericht führt in seiner Entscheidung weiter aus, dass für eine gemeinsame elterliche Sorge stets eine grundsätzlich tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern bestehen müsse. Eine solche sei insbesondere bei mehrfachen Todesdrohungen gegen die Mutter keinesfalls gegeben. Der Mutter sei nicht zumutbar, sich unter diesen Voraussetzungen regelmäßig mit dem Vater auch nur über kindesbezogene Themen abzustimmen.In diesem speziellen Fall dient also der notwendige Schutz der Kinder gleichzeitig dem Schutz der Mutter. In Kindschaftssachen wird eine Entscheidung jedoch grundsätzlich am Kindeswohl bemessen, Eltern müssen sich in der Regel auch nach einer Trennung zum Wohle ihrer Kinder miteinander arrangieren.
Carolin Hölscheidt
Rechtsanwältin
Kategorie: Rechtliche Hinweise 2024
