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Umstrittene Abschaffung des Elterngeldes für „Besserverdiener“

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Der Haushaltsentwurf 2024 des Bundesfinanzministers sieht für das Bundesfamilienministerium eine Kürzung der Ausgaben in Höhe von rund 218 Millionen Euro vor. Um die Vorgaben zu erfüllen, soll nun wohl nicht das Elterngeld vollständig abgeschafft werden, sondern es soll die Zahl der Anspruchsberechtigen beim Elterngeld reduziert werden.Das Elterngeld stellt im Etat des Bundesfamilienministeriums den mit Abstand größten Teil aller Ausgaben dar. Daher liegt es laut dem Bundesfinanzminister nahe, dort anzugreifen und entsprechende Ausgaben des Ministeriums einzusparen.Aus diesem Grund soll ab dem 01.01.2024 die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld auf 150.000 Euro Jahreseinkommen pro Familie gesenkt werden. Bisher liegt die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro Jahreseinkommen.Es würden also nur noch Paare Elterngeld bekommen, die zusammen nicht mehr als 150.000 Euro Jahreseinkommen haben. Wichtig dabei: Es geht hier um das zu versteuernde Einkommen, nicht um das Bruttoeinkommen. Vom Bruttoeinkommen werden zunächst noch Freibeträge und Werbungskosten abgezogen, daraus ergibt sich sodann das zu versteuernde Einkommen.Elterngeld erhalten Väter und Mütter als Ersatz für ihr Einkommen, um sich in der Zeit nach der Geburt um ihr Kind kümmern zu können. Es wird maximal 14 Monate ausgezahlt, dafür müssen beide Eltern jeweils mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen. Beim Bezug von Elterngeld Plus, bei dem auch in Teilzeit weitergearbeitet wird, verlängert sich der Bezug von Elterngeld.Die Abschaffung des Elterngeldes für Besserverdiener würde letztlich ca. 60.000 Familien betreffen. Dies entspricht nach Zahlen aus dem Jahr 2020 ungefähr fünf Prozent der bisher Elterngeld beziehenden Familien.Die vorgeschlagene Abschaffung würde insbesondere Familien, welche in Ballungsräumen mit ohnehin bereits sehr hohen Lebenshaltungskosten leben, im ersten Babyjahr unverhältnismäßig belasten. Hohe Gehälter resultieren nämlich oftmals daraus, dass diese gerade die hohen Lebenshaltungskosten und Mieten mit abfangen sollen.Darüber hinaus könnte die Streichung des Elterngeldes zu einem ungewollten Rückschritt in der Gleichberechtigung von Mann und Frau führen. Mit der Einführung des Elterngeldes war auch die Absicht verbunden, mehr Väter zu einer Elternzeit zu animieren. Fiele diese Anregung nun weg, blieben voraussichtlich doch wieder alleine die Frauen mit den Kindern zu Hause, da sie im Schnitt nach wie vor weniger verdienen als Männer.Wenn dann sogar das Elterngeld für die Mütter wegfiele, wären diese vollständig von dem Einkommen ihres Partners abhängig. Doch gerade auch die finanzielle Unabhängigkeit vom eigenen Partner sollte durch das Elterngeld gefördert werden.Die neue Regelung soll, falls sie so beschlossen wird, immerhin nicht rückwirkend gelten, sondern nur für Familien, welche ab dem 01.01.2024 die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllen. Wer also bisher für seine Kinder Elterngeld oder Elterngeld Plus bezieht, soll den Anspruch hierauf weiterhin behalten.Der Bundestag soll den Haushaltsplan für 2024 im Dezember dieses Jahres beschließen. Bis dahin werden noch viele weitere, alternative Einsparmöglichkeiten diskutiert. Ob es also tatsächlich zu einer Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld kommen wird, bleibt abzuwarten.

Carolin Hölscheidt
Rechtsanwältin
Tags: Sorgerecht & Kinder Gesetz & Urteil
Kategorie: Rechtliche Hinweise 2023

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