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BITTE BEACHTEN SIE: Gesetze und Regelungen können sich ändern. Ältere Beiträge können daher nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. 
Die Inhalte dienen zur Information und ersetzen keine rechtliche Beratung. 

Gewalt gegen Frauen in Deutschland und der Europäischen Union (EU)

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Zuletzt hat eine neue Studie der Organisation Plan International Deutschland hervorgebracht, dass in Deutschland gerade bei jungen Männern eine hohe Akzeptanz von Gewalt in der Partnerschaft herrscht. So gaben 33 Prozent der befragten Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren an, dass es „akzeptabel“ oder „eher akzeptabel“ sei, wenn ihnen im Streit mit der Partnerin gelegentlich „die Hand ausrutscht“. 34 Prozent gaben ab, gegenüber Frauen „schon mal handgreiflich“ zu werden, um ihnen Respekt einzuflößen.Gewalt gegen Frauen macht selbstverständlich nicht an der Landesgrenze Halt. So haben frühere Umfragen bereits ergeben, dass mehr als 30 Prozent der Frauen in der EU körperliche und/oder sexuelle Gewalt in ihrem Leben erfahren.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) befasst sich bereits seit Langem mit Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.Im Jahr 2011 wurde sodann das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) getroffen.
In Art. 3a dieser Konvention wurde festgelegt, dass jede Form von Gewalt gegen Frauen zugleich eine Menschenrechtsverletzung darstellt.Der EuGHMR hat in seiner Rechtsprechung seither festgestellt, dass die Mitgliedstaaten zur Prävention und Ahndung von Gewalt gegen Frauen verpflichtet sind, ein geeignetes gesetzliches Instrumentarium inklusive kompensatorischer Rechtsbehelfe zu stellen.Gewährleistet werden muss hierbei, dass der gesetzliche Rahmen frei und unabhängig vom Geschlecht sein muss.Ferner muss sichergestellt werden, dass sich hieraus ergebende gerichtliche Entscheidungen zum Schutz der Opfer umgesetzt und vollstreckt werden.Im Übrigen sind die Vertragsstaaten verpflichtet, präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalttaten zu verhindern. Voraussetzungen hierfür ist auch hier die Schaffung eines hinreichenden gesetzlichen Rahmens, um behördliches Tätigwerden zu ermöglichen und den effektiven Zugang zu diesem Rechtsrahmen zu gewährleisten.Weiter überprüft der EuGHMR sodann, ob die zuständigen Behörden von der Existenz einer realen oder unmittelbaren Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer Person gewusst haben oder hätten wissen müssen und sie im Rahmen ihrer Befugnisse hinreichende Maßnahmen ergriffen haben, um diese Gefahr zu vermeiden.Sofern eine solche vorliegt, hat die Risikobewertung den speziellen Kontext häuslicher Gewalt zu berücksichtigen.Die eingangs genannte Studie verdeutlicht, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland bisher keineswegs hinreichend bekämpft werden konnte.Nichtsdestotrotz bietet das deutsche Rechtssystem zahlreiche Maßnahmen, die seitens der Opfer ergriffen werden können.In akuten Fällen ist die Polizei jederzeit erreichbar. Diese kann zunächst für einige Tage einen Platzverweis und ein Kontaktverbot aussprechen.Längerfristige Abhilfe kann sodann ein Gewaltschutzbeschluss schaffen, dessen sofortige Wirksamkeit schon vor der Zustellung angeordnet werden soll.Erwirkt werden können nach dem Gewaltschutzgesetz eine Wohnungszuweisung sowie weitreichende Kontaktbeschränkungen.Für verheiratete Paare besteht zudem die Möglichkeit, eine Wohnungszuweisung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu beantragen.Darüber hinaus können bei betroffenen Kindern sorgerechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.Die entsprechenden Anträge können hierbei im Eilverfahren eingereicht werden, sodass die gerichtlichen Beschlüsse schneller ergehen.Daneben besteht die Möglichkeit der Erstattung einer Strafanzeige oder Stellung eines Strafantrags. Die strafrechtlichen Ermittlungen erfolgen unabhängig von den Verfahren vor den Familiengerichten.
Verletzungen sollten dokumentiert und Vorfälle mit genauer Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und Art des Vorfalls protokolliert werden.

Ina Müller vom Berge
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Tags: Gesetz & Urteil Gewalt / Schutz
Kategorie: Rechtliche Hinweise 2023

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