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BITTE BEACHTEN SIE: Gesetze und Regelungen können sich ändern. Ältere Beiträge können daher nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. 
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Vorzeitiger Zugewinnausgleich

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Leben Ehegatten im Rahmen der Zugewinngemeinschaft und trennen sich voneinander, so haben sie vermögensrechtliche Auskunftsansprüche gegeneinander.Der vorzeitige Zugewinnausgleich kann beispielsweise erfolgen, wenn die Trennung der Ehegatten seit mindestens drei Jahren besteht, Vermögensverschiebungen zulasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten durchgeführt werden, der andere Ehegatte seine wirtschaftlichen Verpflichtungen aus der Ehe nicht erfüllt und auch zukünftig nicht erfüllen will, oder im Falle, wenn ein Ehegatte sich beharrlich weigert, Auskunft über sein Vermögen zu erbringen.Für den vorzeitigen Zugewinnausgleich verhält es sich grundsätzlich so, dass die Zugewinngemeinschaft entweder notariell durch Beendigung des Güterstandes aufgehoben werden kann, im Anschluss erfolgt die Gütertrennung oder es erfolgt die rechnerische Beendigung des Zugewinns mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages.Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Verfahren festgestellt, dass dieser Auskunftsanspruch bei beharrlicher Weigerung eines Ehegatten, über sein Vermögen Auskunft zu erteilen, mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages erlischt, weil daraus ein selbstständiger Auskunftsanspruch entsteht und das Endvermögen dann ermittelt werden kann. Daraus folgt, dass der Auskunftsanspruch verbunden mit der vorzeitigen Beendigung des Zugewinns dann zu erfolgen hat, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und das Scheidungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde.Mit Einleitung des Scheidungsverfahrens und der damit verbundenen Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags endet somit grundsätzlich der selbstständige Anspruch, den anderen Ehegatten während der bestehenden Ehe wenigstens in groben Zügen über den Bestand seines Vermögens, das laufende Einkommen und geplante größere Vermögenstransaktionen zu unterrichten.

Katharina Karetsou
Dikigoros
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Tags: Finanzen & Schulden Ehe & Partnerschaft
Kategorie: Rechtliche Hinweise 2022

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